Zuchteignungsprüfung (ZEP)

Grundlagen

Die Zuchteignunsgprüfung ist als Körung ein Meilenstein im Leben eines Alpakas und bestimmt zumindet vorläufig solange die züchterische Qualität eines Tieres, bis diese durch die ZEP der Nachkommen bestätigt wird. Durch die ZEP der Nachkommen im Vergleich zur eigenen, ist es uns möglich den Genotyp eines Tieres zu bestimmen, was in dieser Fülle an Daten und Messpunkten weltweit einzigartig ist. Daten erfassende Prüfungen wie Screening, Herdbuchprüfung, lineare Beschreibung gibt es einige, die mehr oder weniger umfassend zentral dokumentiert werden. In keinem anderen System werden aus diesen Daten Rückschlüsse auf die Vererbungsqualitäten gezogen. Dabei bestimmt der AZVD nicht, welche Zuchtziele der Züchter wählen soll, sondern belegt nur solche Kriterien mit einer Punktzahl, die auch wissenschaftlich belegt sind und erfasst und dokumentiert solche, die es nicht bzw. noch nicht sind und kann somit jederzeit darauf zurückgreifen, sollten neue Erkenntnisse dies erfordern.

 

Prinzipiell darf jedes im AZVD mittels DNA Typisierung registrierte Tier auch zu einer Zuchteignungsprüfung vorgestellt werden. In Ausnahmefällen (als Screening vor Import) können auch unregistrierte Tiere vorgestellt werden, welche jedoch im Verlauf der Prüfung auch registriert werden müssen, um eine absichtliche oder unabsichtliche erneute Vorstellung zu verhindern.

 

Sollten Sie selbst 20 oder mehr Tiere vorstellen wollen oder Sie kennen andere Züchter, die mit Ihnen zusammen 20 oder mehr Tiere auf einen Schlag anmelden wollen, dann können wir auch gerne eine ZEP bei Ihnen Zuhause durchführen. Es müssen mindestens 20 Tiere zu einer Verantsaltung kommen, damit die Kosten durch die 80 EUR Gebühr getragen werden können. Sollten weniger Tiere erscheinen oder andere Gründe vorliegen, welche die Kosten in die Höhe treiben, kann der Vorstand die zusätzlichen Kosten nach der ZEP rückwirkend pro Kopf einfordern.

 

Die Entscheidung, ob eine ZEP durchführbar ist, liegt beim Zuchtwart, der letztendlich für die Kostenballance seines Ressorts verantwortlich ist.

 

Durchführung

Die Durchführung der ZEP entspricht im Wesentlichen dem ARI Screening Programm, allerdings nach einer angepassten und modernisierten Phänotyp-/Veterinär-Checkliste. Die Faserentnahme und Analyse entspricht exakt dem Verfahren des Screenings. Sollte ein Tier einen disqualifizierenden Befund aufweisen, wird es auf Kategorie C gesetzt uind disqualifiziert (DQ). Bei jedem DQ Befund wird der Eigentümer vom Veterinär persönlich informiert. Der Befund und die Faserprobe müssen vom Eigentümer gegengezeichnet werden.

 

Bei der Disqualifizierung (DQ) gilt:
Wenn beide Eltern eines Kat C bewerteten Tieres im AZVD DNA registriert und die ZEP mindestens in der Kategorie B abgeschlossen haben, erhält der Eigentümer des vorgestellten Tieres einen Gutschein für eine kostenfreie Vorstellung zur ZEP.

 

Ergebnis der ZEP und Zertifikat

Das Ergebnis der ZEP wird dem Eigentümer in schriftlicher Form übermittelt und enthält eine Seite mit der linearen Tierbeschreibung, eine Seite Veterinärbefund und eine Seite mit den Fasercharakteristika. Das Ergebnis enthält bereits alle Punkte, die durch die Phänotyp- und Fasercharakterbewertung erzielbar sind. Wenn der Tierazt keine DQ ausspricht, ist das Tier am Ende der ZEP bereits als Kategorie B eingestuft. Ein weiterer Aufstieg und das Endergebnis stehen aber erst nach Auswertung der Faseranalyse fest. Folgende Einstufungen sind bei der ZEP möglich:

 

Kategorie A

Tiere die aufgrund der Phänotyp - und Faseruntersuchung eine Punktzahl von 80 oder mehr Punkten und dabei mindestens 40 Phänotyp- und 30 Faserpunkte erreichen, werden Kategorie A und sind somit uneingeschränkt zur Zucht geeignet. Ein Tier der Kategorie A kann in das AZVD Zuchtbuch aufsteigen.

 

Kategorie B

Tiere die aufgrund der Phänotyp - und Faseruntersuchung eine Punktzahl von 50 bis 79 Punkten und dabei mindestens 30 Phänotyppunkte erreichen, werden in Kategorie B eingestuft und weichen entweder in einem Bereich stark oder in mehreren Bereichen leicht von den definierten Bewertungskriterien ab. Eine Anpaarung mit Tieren aus der Kategorie A ist anzustreben und sollte die wenigen Fehlerquellen beseitigen helfen. Ein Tier der Kategorie B gilt daher als "bedingt zur Zucht geeignet" und  kann in das AZVD Zuchtbuch aufsteigen.

 

Kategorie C

Tiere können aus zwei Gründen in Kategorie C eingestuft werden:

  1. sie erreichen weniger als 50 Punkte in Phänotyp – und Faseruntersuchung zusammen und weichen damit in mehreren Bereichen stark von den definierten Bewertungskriterien ab. Eine Verbesserung der Nachkommen erfordert in diesem Fall sehr großes züchterisches Geschick in der Anpaarung und bedarf möglicherweise Generationen, bis die Nachzuchtqualität das angestrebte Niveau erreicht. Oder
  2. sie wurden vom untersuchenden Veterinär aufgrund von möglicherweise vererbbaren Defekten oder gesundheitlichen Fehlern als Zuchttier disqualifiziert.

 

Diese Tiere sollten nicht zur Zucht eingesetzt werden und gelten daher als "nicht zur Zucht geeignet". Der AZVD maßt sich nicht an, einem Züchter die Zucht mit einem Kat C Tier zu verbieten, sondern spricht lediglich Empfehlungen aus.

 

Tiere der Kategorie C können nicht in das AZVD Zuchtbuch aufsteigen.Ihre Nachkommen aber schon, wenn diese frei von Defekten sind und eine entsprechende Qualität aufweisen.

 

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