Grundlagen zur ZEP

Zuchtordnung

Grundlage ist die AZVD Zuchtordnung

in der aktuellen Fassung vom 01.01.2020 bitte unbedingt lesen. Hier finden Sie auch den für die Anmeldung zur ZEP notwendigen Code, der uns als Bestätigung dient, dass Sie die Zuchtordnung als stehendes Vertragswerk gelesen und verstanden haben. PDF Download hier!

 

Hintergrundinfo

Entstehung der ZEP

Bis zur Einführung der Zuchteignungsprüfung (ZEP) im Jahr 2006 existierte lediglich das von Eric Hoffman und einigen US Tierärzten entwickelte ARI Screening Programm. Dieses war nicht für die Evaluierung einer nationalen Herde ausgelegt, sondern stellt ein minimalistisches Auswahlverfahren für Tiere dar, die aus den Ursprungsländern in die USA, später auch UK und AUS importiert werden sollten. Tiere, die diese Minimalanforderungen nicht bestanden, durften weder importiert noch registriert werden.

 

Im Jahr 2004 im AZVD, das Screening Protokoll weiterentwickelt und mit einer in Europa bekannten linearen Beschreibung kombiniert. 2006 wurde die ZEP zusammen mit dem entwickelten Herd- und Zuchtbuch eingeführt. Eric Hoffman, der das Projekt beratend begleitete, bildete zusammen mit dem US Tierarzt Pat Long das Ausbilderteam für unsere verbandseignen phänotypischen Zuchteignungsprüfer und Tierärzte, die nach dem ARI Standard ausgebildet und geprüft wurden. Diese Prüfer sind das Schlüsselpersonal des AZVD und prüfen unsere Tiere objektiv, vorbehaltlos und nach bestem Wissen und Gewissen. Ein Zepper-Vertrag regelt auch die Interessenskonflikte und schränkt die Prüfer in ihren privaten und züchterischen Aktivitäten so ein, dass trotz gegenteiliger Unterstellungen die objektive Bewertung nie gefährdet ist.

 

Die Bewertungskriterien basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und sind bis auf die Dichte bei Huacayas und Glanz/Locken bei Suris objektiv nachmessbar. Zusätzlich erhebt die ZEP Daten für eine spätere wissenschaftliche Analyse. Die Teilnahme an der ZEP ist freiwillig. Die ZEP verbindet Screening und lineare Beschreibung und berücksichtigt die Faserentwicklung am Tier außerhalb von Südamerika. Die Bewertung setzt sich aus einer veterinärmedizinischen, einer phänotypischen und einer faseranalytischen Untersuchung zusammen. Alters-, Farb- und Rassekorrektur ermöglichen eine Bewertung aller Alpakas nach einem einzigen Bewertungsschema, obwohl es bekannte alters-, farb-, und rassespezifische Unterschiede gibt. Ziel der ZEP ist die Einstufung der Tiere in Kategorien, welche die individuelle Eignung als Zuchttier beschreiben. Dadurch sollen züchterische Entscheidungen anhand nachvollziehbarer Kriterien ermöglicht werden. Die Kategorien entscheiden ob und wie schnell ein Tier in das AZVD Zuchtbuch aufsteigen kann. Der Aufstieg in das Zuchtbuch wird aber erst durch die ZEP Bewertung der Nachkommen möglich, wodurch sich Rückschlüsse auf den Genotyp der Eltern ziehen lassen. Dieses Verfahren ist auf der Welt einzigartig.

 

Kategorien

Kategorie A

Tiere die aufgrund der Phänotyp - und Faseruntersuchung eine Punktzahl von 80 oder mehr Punkten und dabei mindestens 40 Phänotyp- und 30 Faserpunkte erreichen, werden in Kategorie A eingestuft und sind somit uneingeschränkt zur Zucht geeignet. Ein Tier der Kategorie A kann in das AZVD Zuchtbuch aufsteigen.

 

Kategorie B

Tiere die aufgrund der Phänotyp - und Faseruntersuchung eine Punktzahl von 50 bis 79 Punkten und dabei mindestens 30 Phänotyppunkte erreichen, werden in Kategorie B eingestuft und weichen entweder in einem Bereich stark oder in mehreren Bereichen leicht von den definierten Bewertungskriterien ab. Eine Anpaarung mit Tieren aus der Kategorie A ist anzustreben und sollte die wenigen Fehlerquellen beseitigen helfen. Ein Tier der Kategorie B gilt daher als "bedingt zur Zucht geeignet" und kann in das AZVD Zuchtbuch aufsteigen.

 

Kategorie C

Tiere können aus zwei Gründen in Kategorie C eingestuft werden:

  1. sie erreichen weniger als 50 Punkte in Phänotyp- und Faseruntersuchung und weichen damit in mehreren Bereichen stark von den definierten Bewertungskriterien ab. Eine Verbesserung der Nachkommen erfordert in diesem Fall sehr großes züchterisches Geschick in der Anpaarung und bedarf möglicherweise Generationen, bis die Nachzuchtqualität das angestrebte Niveau erreicht oder
  2. sie wurden vom untersuchenden Veterinär aufgrund von möglicherweise vererbbaren Defekten als Zuchttier disqualifiziert.

Diese Tiere sollten nicht zur Zucht eingesetzt werden und gelten daher als "nicht zur Zucht geeignet". Der AZVD maßt sich jedoch nicht an, einem Züchter die Zucht mit einem Kat C Tier zu verbieten, sondern spricht lediglich Empfehlungen aus.

 

Tiere der Kategorie C können nicht in das AZVD Zuchtbuch aufsteigen.

 

Ihre Nachkommen aber schon, wenn diese frei von Defekten sind und eine entsprechende Qualität aufweisen.

 

Ihre Vorteile

  • Standardisiertes Prüfverfahren und standardisierte Prüfer 
  • Festgelegter Kriterienkatalog nach wissenschaftlichen Erkenntnissen 
  • Erfassung aller Abweichungen und Lama-Charakteristika nach messbaren Kriterien
  • komplette tierärztliche Untersuchung auf Erbkrankheiten und möglicherweise genetische Defekte 
  • unabhängige Faseranalyse nach internationalem Standard 
  • zertifizierte Qualitätskontrolle mit Ergebnisprotokoll 
  • direkte Ergebnisbekanntgabe vor Ort 
  • direkte Zuchtwerteinschätzung 
  • Handlungssicherheit für Ihre Zucht 
  • unabhängige Bewertungsgrundlage für Gutachten 
  • Eintrittskarte für die Zuchtwertschätzung 
  • Eintrittskarte für die Genotyp Bestimmung 
  • Eintrittskarte für das Zuchtbuch

 

Anmerkung:
Sehr häufig wird der Kostenfaktor von 80 € pro Tier als Hintergrund für eine Nicht-Teilnahme genannt, denn die vielerorts rückläufige Preisentwicklung ließe kaum Spielraum für diesen zusätzlichen Kostenpunkt. Natürlich muss man sich fragen, ob der Wertverlust nicht gerade durch die fehlende Qualitätskontrolle verschärft wird. Niemand kauft ein Auto ohne TÜV. Wer züchten will, wird doch heutzutage auf jeden Fall fragen, woraus ein Züchter die Zuchteignung ableitet, wenn dieser auf eine objektive und neutrale Bewertung seiner Tiere verzichtet hat. Die Zeiten, in denen ein Züchter einfach behaupten kann, der "züchterische Wert sei unglaublich hoch und man würde trotz hohem Preis ein Schnäppchen machen", sind eindeutig vorbei. Wer Zuchttiere verkauft kommt an einer Beweisführung nicht vorbei. Wer Hobbytiere verkauft, braucht keine ZEP. Das soll aber nicht ausschließen, dass der Käufer die Tiere vorstellen kann, sollte er mit diesen Tieren weiterzüchten wollen. Die Aussage "die ZEP könne man ja auch selbst durchführen" halten wir für sehr gefährlich, denn niemand bewertet seine eigenen Tiere so objektiv, wie das durch unabhängige Dritte möglich ist. 

 

Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es ohne eine bestätigte Abstammung und eine absolvierte Zuchteignungsprüfung keine Möglichkeit gibt, Tiere in einem Gutachten zu bewerten, weder bei finanziellen noch gerichtlichen Auseinandersetzungen. Es fehlen bei nicht registrierten bzw. bewerteten Tieren leider sämtliche bewertenden und Wert steigernden Kriterien, sodass immer ein Herstellungswert oder Buchwert nach Abschreibung herangezogen werden muss, was sich sehr nachteilig für Sie auswirken kann. Ein gutes Schauergebnis ist leider kein offiziell nutzbares Bewertungskriterium für eine Wertsteigerung, wenn die Basis, also Registratur und ZEP fehlen.

 

Voraussetzung zur Teilnahme an der ZEP

  1. Jedes Tier, welches zur ZEP vorgestellt wird, muss mittels DNA im AZVD registriert sein
    • Ausnahme: Bei ZEPs die zur Feststellung der Wertigkeit VOR Import dienen, ist eine Registratur während der ZEP möglich.
    • Die ZEP Gebühr ist in solchen ZEPs auch für Tiere fällig, welche die Prüfung nicht bestehen. Auch diese Tiere werden registriert, um eine doppelte Vorstellung zu vermeiden.
  2. Jedes Tier muss einen funktionierenden Mikrochip haben
    • Ist ein Mikrochip während der ZEP nicht auffindbar, muss ein neuer kostenpflichtig gesetzt werden.
    • Da dieses Tier jedoch nicht einwandfrei identifizierbar ist, wird auch eine DNA-Probe entnommen, welche den neuen Chip mit der DNA Nummer verbindet
    • Alle Züchter sollten vor der ZEP die Funktionsfähigkeit des Mikrochips prüfen und ggf. ersetzen
       
  3. Für eine Zuchteignungsprüfung sollte das Tier mindestens 12 Monate alt sein, bzw. eine Wiederristhöhe von 80 cm aufweisen.
     
  4. 14 Tage vor einer ZEP muss die Anmeldung und der Alpakapass beim Zuchtwart vorliegen.
    • Der Pass verbleibt dort bis zur Fertigstellung nach Ablauf der Einspruchsfrist
       
  5. Die Kosten für die ZEP müssen vor Beginn der Veranstaltung beglichen sein. Im Einzelfall kann auch am ZEP-Tag ein bankbestätigter Überweisungsbeleg vorgelegt werden.
     
  6. Die vorhandene Faserlänge muss mindestens 3 cm betragen. Lassen Sie bei der Schur ggf. eine 10x10 cm große Fläche auf der Mitte der linken Flanke ungeschoren, damit die Prüfer die Dichte feststellen und eine Probe entnehmen können.
     
  7. Das Tier muss frei von Infektionskrankheiten und Parasiten sein. Alle Züchter müssen auch eine Züchtererklärung mitbringen, um der Bio-Sicherheit Rechnung zu tragen. Diese Züchtererklärung finden Sie hier als PDF.
     
  8. Sollte Ihr Tier eine Vorerkrankung, eine ergebnisverändernde Verletzung oder eine invasive Voruntersuchung (Zitzen Biopsie o.ä.)  aufweisen, müssen Sie die Behandlung und die Ergebnisse in Kopie zur ZEP mitbringen und den Prüfern übergeben. Andererseits könnte ein erkannter Eingriff ohne Attest als Betrugsversuch gewertet werden.
     
  9. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Tiere ausreichend ernährt (Ernährungszustand mittels Body Scoring auf Level 3), die Zähne gepflegt (ggf. gekürzt) und auch die Zehennägel gepflegt sind.

 

Abgrenzung zwischen ZEP und Schau

Es gibt viele Äußerungen, dass die ZEP nicht den Stellenwert einer Schau hat. Das stimmt. Die ZEP versucht Tiere objektiv anhand eines wissenschaftlich fundierten Kriterienkataloges zu erfassen, zu beschreiben und zu kategorisieren in vorbehaltlos zur Zucht geeignet, bedingt zur Zucht geeignet und nicht zur Zucht geeignet. Die Alpakaschau vergleicht ein Tier mit einem anderen und verhilft dadurch manchmal auch Tieren zu züchterischem Ruhm, die aufgrund ihres Alters noch gar nicht in ihren züchterischen Eigenschaften bewertbar sind oder deren nicht sichtbaren Mängel eine Zucht eigentlich ausschließen würden. Im Vordergrund steht die Schönheit der Tiere oder einzelner Bewertungskriterien.

 

Im Gegensatz zur Schau bewertet die ZEP NICHT die Schönheit eines Tieres oder fokussiert einzelne Faserkriterien, deren Wertigkeit wissenschaftlich nicht oder nur bedingt erwiesen oder beweisbar sind. 

 

Bitte beachten Sie daher unbedingt, dass ein Tier mit TOP ZEP Bewertung nicht unbedingt auch ein Schausieger sein muss und ein Schausieger nicht notwendigerweise auch eine ZEP besteht. Das liegt einfach daran, dass die Schau Tier mit Tier vergleicht und aufgrund der Abwesenheit eines Tierarztes nur wenige oder keine Erbkrankheiten oder gesundheitlichen Aspekte erfasst und in die Bewertung einfließen lässt. Die ZEP ist nicht vergleichbar mit der Schau und ein Schaurichter ist nicht unbedingt auch ein Zuchteignungsprüfer, genauso wenig wie ein Zuchteignungsprüfer auch gleich ein Schaurichter ist bzw. sein muss.

 

Der AZVD Vorstand würde es begrüßen, wenn die Mitglieder ZEP und Schau als ergänzende Mittel ansehen würden. Eine ZEP vor der Schau wäre optimal, ist aber aufgrund der Jungtierklassen nicht durchführbar. Wir halten es für problematisch, sich ohne ZEP völlig auf Schauergebnisse zur Bestimmung des Zuchtwertes eines Tieres zu verlassen.