Einspruch

ZEP Einspruchsformular

Einspruch gegen das vorläufige ZEP Ergebnis

ZEP Appeal Form

Appeal against the preliminary results

 

Einspruch

Sollten Sie mit dem Ergebnis der ZEP unzufrieden sein oder Ihnen vom Tierarzt eine Auflage erteilt worden sein, dann müssen Sie in die Nachprüfung. Achtung: es zählt immer das Nachprüfergebnis. Sollte die Faserprobe oder komplette ZEP schlechter ausfallen, dann können wir daran nichts mehr ändern. Sie haben jedoch jederzeit die Möglichkeit einen Einspruch zurückzuziehen, sollten Sie feststellen, dass das ZEP Ergebnis doch korrekt war.

 

Folgende Einsprüche/Nachprüfungen sind möglich:

 

Faserergebnis:

Legt ein Eigentümer gegen die Faseranalyse Einspruch ein, muss das Tier 6 Monate ± 2 Wochen nach der ZEP während  einer  ZEP-Veranstaltung erneut zur Faserentnahme vorgestellt werden. Hierbei wird das Tier mittels Mikrochip identifiziert. Das rechts beigelegte Formblatt verdeutlicht, dass neben der Entnahme der Faserprobe auch der Ernährungszustand des Tieres überprüft wird. Immer öfter wird die Möglichkeit in Anspruch genommen, dass ein Zuchteignunsgprüfer die Nachprüfung persönlich vor Ort durchführt. Die Kosten der Nachprüfung belaufen sich immer auf 30,00 EUR zzgl MwSt. für die Entnahme und Analyse der Probe zzgl. 0,30€ pro gefahrenen Kilometer des Durchführenden. Diese Kosten sind vom Eigentümer zu tragen. Die Bewertung erfolgt gemäß ZEP-Datum. Das Ergebnis dieser Überprüfung geht in das Gesamtergebnis ein und ist bindend. Ein weiterer Einspruch ist nicht möglich.

 

Extra Zitzen:

Sollten bei Ihrem Tier eine oder mehrere Zitzen entdeckt worden sein, wurden Sie bereits während der ZEP darüber informiert. Der Züchter kann selbstständig eine Biopsie der Zitze/n durchführen lassen. Hierzu ist eine Entnahme der Zitze/n notwendig. Der durchführende Veterinär füllt das beiliegende Formular aus und verschickt dieses zusammen mit der Probe zu dem angegebenen Vertragslabor des AZVD, welches Sie auf dem Vordruck finden. Das Ergebnis entscheidet über das Gesamtergebnis. Die Kosten gehen zu Lasten des Eigentümers. Befund und Originalformular verbleiben beim Zuchtwart. Ein weiterer Einspruch ist nicht möglich.

Anmerkung: sollten Sie vor einer ZEP eine extra Zitze entdecken, können Sie diese auch selbstständig entnehmen und überprüfen lassen. Bitte überreichen Sie derm ZEP Team vor Beginn der Veranstaltung die Bescheinigung der Entnahme und den Befund, sonst könnte der Fund einer Narbe als Betrugsversuch interpretiert werden.

 

ACHTUNG: bei einer Doppelzitze ist keine Entnahme und daher auch kein Einspruch möglich.

 

Wirbelsäulendefekte:

Sollten bei Ihrem Tier eine Anomalie der Wirbelsäule entdeckt worden sein, wurden Sie bereits während der ZEP darüber informiert. Der Züchter kann selbstständig eine Röntgendiagnose der betroffenen Partie durchführen lassen. Ziel der Diagnose ist es festzustellen, ob eine akute Verletzung oder ein Geburtsfehler für die Anomalie verantwortlich ist. Der durchführende Veterinär füllt das beiliegende Formular aus und verschickt dieses zusammen mit Befund und Röntgenaufnahme an den Zuchtwart. Das Ergebnis entscheidet über das Gesamtergebnis. Die Kosten gehen zu Lasten des Eigentümers. Ein weiterer Einspruch ist nicht möglich.

 

Nachuntersuchung komplette ZEP:

Sie haben die Möglichkeit Einspruch gegen die gesamte ZEP OHNE Angabe eines Grundes einzureichen. Die Nachuntersuchung in diesen Bereichen erfolgt in der Regel 6 Monate nach der ZEP. Dies kann nur ein eiziges Mal erfolgen, das nächste Ergebnis ist unanfechtbar in jeder Hinsicht. Die erneute ZEP wird wie eine eigenständige ZEP gehandhabt und kostet 120 EUR inkl. MwSt. Das alte Ergebnis wird vor Beginn der Veranstaltung unwiederbringlich gelöscht und kann auch nicht vergleichend oder alternativ akzeptiert werden. (Nach dem Motto, das bessere Ergebnis zählt). Die Details entnehmen Sie bitte der Zuchtordnung.

AZVD AGBs* 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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